Gutachten Privat / gerichtlich
Ärger mit der Beweissicherung?
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf erstellt Gunter Jahrke Ihnen auch gerne Gutachten über die Güte, der von Handwerkern und von handwerksähnlichem Gewerbe gelieferten Waren oder bewirkten Leistungen sowie über die Angemessenheit der Preise. Ich hoffe nicht, dass Sie mit Handwerkern Probleme bekommen, aber für den Fall der Fälle kann Herr Jahrke hier auch fach- und sachgerecht Hilfe anbieten.
Kleiner Exkurs hierzu:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines „Helfers der Richter“; sie können auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens als Privatgutachter tätig werden.
Sachverständiger kann nur werden, wer über eine „besondere Sachkunde“ verfügt und seine Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachweist. Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist im Gegensatz zur Bezeichnung „Sachverständiger“ rechtlich geschützt. Nur eine öffentlich-rechtliche Institution, wie z.B. die Handwerkskammer, kann Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen.